Sei es der neue Fernseher, die Spielkonsole oder tiefgefrorenes Grillfleisch. Wer im Versandhandel bestellt, hat heutzutage zunehmend mit der Entsorgung der Verpackung zu kämpfen. Bestenfalls besteht diese zwar aus viel Pappkarton oder Luftpolsterfolie und lässt sich somit leicht im Hausmüll entsorgen.
Doch nicht immer ist es so einfach: Viele Verpackungen sind sperrig und passen schlicht nicht in die Mülltonne. Andere wiederum würden von Ihrem Volumen zwar in den Hausmüll passen, sind jedoch nicht recycelbar. Zu diesen Materialien zählt seit Herbst 2016 auch Polystyrol, besser bekannt als Styropor.
Warum bereitet Styropor Probleme bei der Entsorgung?
Der Grund hierfür ist denkbar einfach: Unbehandeltes Styropor wird von der europäischen Norm 13501-1 als leicht entflammbar (Klasse F) eingestuft. Diese Einstufung ist für die meisten Anwendungsfälle in der EU natürlich nicht ausreichend und würde den Einsatz von EPS (Polystyrol) ausschließen. Infolgedessen neigen Styropor-Hersteller dazu, das Styropor zusätzlich mit HBCD zu behandeln.
Bei HBCD (Hexabromcyclododecan) handelt es sich um ein additives Flammschutzmittel, welches überwiegend zur Behandlung von Styropor eingesetzt wird. Dieses ist jedoch seit 2013 als langlebiger organischer Schadstoff (POP) nach dem Stockholmer Übereinkommen eingestuft und lässt sich somit nicht ohne weiteres entsorgen.
Neue EU-Richtlinien sorgen für Probleme
Gleiches gilt seit dem 1. Oktober 2016 auch für Styropor, welches mit dem HBCD behandelt wurde. Laut einer neuen EU-Richtlinie darf entsprechendes Dämmmaterial nur noch in speziellen Recyclinghöfen entsorgt werden. Dies führte jedoch in vielen Regionen zu großem Chaos und stellte besonders Bauunternehmen vor eine große Herausforderung.
Um den Schaden für die Wirtschaft einzugrenzen, griff die Politik ein. Der Bundesrat setzte die neue Verordnung zunächst für ein Jahr wieder außer Kraft. In dieser Zeit darf Styropor weiterhin im normalen Abfall entsorgt werden, gilt jedoch weiterhin als gefährlicher Stoff.
Rechtslage ab 2018
Ab 2018 ist dann jedoch Schluss. Mit HBCD behandeltes Styropor gilt fortan endgültig als Sondermüll und darf nicht mehr im gelben Sack entsorgt werden. Das dies zu einigen Problemen führen könnte, hat bereits das kurzfristige Verbot im Jahre 2016 gezeigt. Weil nur wenige Müllverbrennungsanlagen in der Lage sind, das mit Schadstoffen belastete Styropor überhaupt zu verbrennen, wurde es bei vielen Recyclinghöfen gar nicht erst angenommen.
Polystyrol wurde nur noch von speziellen Abfallunternehmen entsorgt. Und diese verlangten teilweise horrende Preise für die Entsorgung.
Entsorgung von Versandverpackungen
Vor allem den Versandhandel stellt die neue EU-Verordnung vor eine große Herausforderung. Nach mehreren Gesetzesänderungen und zahlreicher negativ PR zu Styropor sind vor allem die Endverbraucher irritiert. Was darf in den Hausmüll und was muss zum Recyclinghof. Und nimmt dieser den Styropor-Müll dann überhaupt an?
Wir haben einmal die wichtigsten Fakten kurz und knapp zusammengefasst:
- Bis Ende 2017 dürfen alle Styroporverpackungen im Grünen Punkt recycelt werden
- Ab dem 1.1.2018 ist mit HBCD verunreinigte Polystyrol im Sondermüll zu entsorgen
- Styroporboxen für den Lebensmittelversand setzen in der Regel kein HDBC als Flammschutzmittel ein und dürfen auch 2018 weiter im Grünen Punkt recycelt werden.
Probleme beim Entsorgen von Styroporboxen
Obwohl Styroporverpackungen für Lebensmittel in der Regel kein HBCD enthalten, gibt es vermehrt Probleme bei der Entsorgung. Häufig ist für Müllabfuhr und Recyclinghöfe nicht nachvollziehbar, woher das Styropor kommt. Bis dato gibt es keine einfache Möglichkeit festzustellen, ob und in welcher Konzentration Styropor mit Flammschutzmitteln verunreinigt wurde.
Gerade im Online-Versandhandel ist dies ein Problem, weil Händler vermehrt Styroporboxen aus Osteuropa beziehen. Die Inhaltsstoffe solcher Verpackungen sind häufig unklar.
Rückgabe zum Händler
Ist die Entsorgung des Styropors nicht möglich oder mit zu viel Aufwand verbunden, empfiehlt es sich, die Verpackungen einfach an den Händler zurückzugeben. Laut der seit 2009 in Kraft getretenen neuen Verpackungsverordnung sind Händler verpflichtet Umverpackungen jeglicher Form zurückzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Verpackung nicht im Hausmüll entsorgt werden kann.
In diesem Fall ist es sinnvoll umgehend den Kontakt zum Händler zu suchen. Vor allem Versandhäuser, die Thermoboxen für den Lebensmittelversand einsetzen, bieten häufig ein Pfandsystem an. Hier bekommt der Kunde für die Rückgabe der Box dann sogar noch einen Rabatt auf seine nächste Bestellung. Eine echte Win-Win Situation.
Mit HBCD belastetes Styropor entsorgen
Ist Styropor tatsächlich mit Schadstoffen belastet und kann nicht zum Händler zurückgegeben werden, bleibt nur die Entsorgung im Sondermüll. Viele Unternehmen haben sich inzwischen auf die Entsorgung von Styropor spezialisiert. Sie sind in der Lage entsprechende Abfälle fachgerecht und umweltschonend zu entsorgen.
Bitte werfen Sie HBDC-Abfälle keinesfalls in den normalen Hausmüll! Beim Verbrennen entsprechender Abfälle entstehen giftige Dämpfe, die eine enorme Belastung für Mensch und Umwelt darstellen. Entsprechende Dämpfe reichern sich in Mensch und Tier an. Dort können sie beispielsweise die Entwicklung von Embryonen und Neugeborenen negativ beeinflussen.
FAZIT: Styropor-Müll von Beginn an vermeiden
Da die Entsorgung von Styropor-Müll lästig ist, empfiehlt es sich, Styropor von Beginn an zu meiden. Gerade das Verpacken von Lebensmitteln in Styroporboxen ist nicht mehr zeitgemäß. Achten Sie beim Kauf daher steht’s darauf, mit welchem Material der Anbieter seine Ware verpackt.
Mit modernen Verpackungsmitteln ist es möglich, auch temperatur- und stoßempfindliche Ware ohne Styropor zu verpacken. Dies spart dem Kunden viel Arbeit und schont unsere Umwelt.
Helfen Sie: Geben Sie bei Ihrem Einkauf Händlern mit nachhaltigen Verpackungen den Vorzug.