Frequently Asked Questions

Hier können Sie die meistgesuchten Fragen zu unserem Produkt finden. Falls Ihnen diese nicht weitergeholfen haben, können sie uns gerne an support@rm-isopack.de schreiben.

Bedienung IsoPack

Hier ist ein Link zur Packanleitung des IsoPacks.

https://vimeo.com/256459718
 

Solltest du noch weitere Fragen zum Packen haben, hilft dir gerne unsere Support weiter. Schreibe einfach eine Email an: support@rm-isopack.de

Dein IsoPack Team

Brauche ich Füllmaterial?

Nein, Füllmaterial ist für den Versand nicht notwendig. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich im Inlay möglichst wenig Luft befindet. So wird der Kühleffekt am besten umgesetzt.

Brauche ich Kühlmittel für den Versand ?

Ja, du findest die angemessene Menge an Kühlmittel in der Produktbeschreibung. Bei weiteren Fragen helfen wir dir gerne weiter.

Material und Recycling

Bei IsoPack handelt es sich nicht um ein Lebensmittelkontaktmaterial.

IsoPacks sind also nicht dafür gedacht direkt mit empfindlichen Lebensmitteln, wie Fleisch in Kontakt zu kommen, sondern verpackte Lebensmittel vor thermischen und mechanischen Einflüssen zu schützen.

Aus welchen Materialien bestehen die Inlays?

Die Inlays bestehen zu 100% aus sortenreinen Polyethylen(PE), was es erlaubt dieses zu 100% stofflich zu recyclen. Unsere Inlays bestehen aktuell zu 50% aus Altplastik und wir arbeiten daran diesen Anteil stetig zu erhöhen. 

Woraus bestehen die Kühlakkus?

Der Inhalt des Kühlakkus besteht aus Wasser und  Polyacryl-Gel. Die Ummantelung des Akkus besteht aus Polyethylen(PE). 

Woraus bestehen die Kartons?

Unsere Kartons bestehen zu über 80% aus Altpapier. Nur ein geringer Anteil besteht aus neuem Papier um dem Karton eine bessere Stabilität zu geben und so deine Produkte optimal zu schützen.

Entsorgen der Inlays

Unsere Inlays sind komplett recyclebar und daher in der gelben Tonne zu entsorgen. Der Kühlakku Inhalt kann über den Küchenabfluss entsorgt werden und die Plastikhülle ist ebenfalls über die gelbe Tonne zu entsorgen. Der Umkarton kann im Altpapier entsorgt werden.

Entsorgen der Kartons

Die Kartons sind in der Altpapiertonne zu entsorgen. 

Entsorgen der Kühlakkus

Den Inhalt des Akkus in den Ausguss gießen, die Hülle ist über die gelbe Tonne zu entsorgen.

Inlays

Ja, unsere Inlays sind wiederverwendbar. Je nach Belastung zwischen 10 und 20 Mal. 

Kühlakkus

Ja, die Akkus sind wiederverwendbar. Damit sie ihre volle Kühlleistung ausschöpfen können, sollten sie mindestens 24 Stunden im Tiefkühlen gelegen haben.

Worauf ist bei der Kühlkette zu achten?

Abhängig von der Ausgangstemperatur, der richtigen Menge an verwendetem Kühlmittel und den Versandbedingungen (Jahreszeit) kann die Ware für bis zu 48 Stunden optimal gekühlt/frisch/tiefgefroren gehalten werden. 

Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne an support@rm-isopack.de wenden.

Die Kühlkette beschreibt eine bewusste und kontrollierte Temperaturführung bei Produkten, die ohne Kühlung schnell verderben würden. Für einige Produktgruppen, für die es auch Kühlungstemperaturvorschriften gibt, sind Temperaturabweichungen definiert, die als Kühlkettenunterbrechung gelten. 

Bei tiefgefrorenen Produkten gilt die Kühlkette bei kurzfristigen Temperaturabweichungen von mehr als 3 °C nach oben von der einzuhaltenden Pflichttemperatur von -18 °C als unterbrochen.

Bei frischen, kühlpflichtigen Produkten wie Fleisch, Fisch oder Milch darf nur "begrenzte Zeit" von den Temperaturvorgaben der EG Verordnung 852/2004 abgewichen werden. 

Was genau hier eine Kühlkettenunterbrechung ist, ist nicht einheitlich definiert. Es empfiehlt sich, vorgegebene oder Erfahrungswerte nach notwendigen Kühlungstemperaturen auf allen Stufen der Lagerung und des Versands einzuhalten.

Alle Angaben sind Gemäß Verordnung (EG) 853/2004.

  • Fisch muss bei "Schmelzeistemperatur" (+/- 0 °C) gelagert und befördert werden.
  • Fleisch muss bei maximal +7 °C gelagert und befördert werden. Für Nebenprodukte der Schlachtung (Eingeweide und Blut) gilt eine Lagerungs- und Beförderungstemperatur von maximal + 3 °C.
  • Hackfleisch muss bei maximal +2 °C gelagert und befördert werden.
  • Geflügel muss bei maximal +4 °C gelagert und befördert werden.
  • Kleinwild(frei lebendes Federwild und frei lebende Hasentiere) muss auf maximal +4 °C gekühlt werden. 
  • Für Großwild gilt eine maximal Temperatur von +7 °C.
  • Für Fleischerzeugnisse und Wurstwaren gibt es keine konkreten Temperaturvorschriften, der Lebensmittelunternehmer ist aber stets für die Bereitstellung eines für den Konsumenten sicheren Produkts verantwortlich (gemäß Lebensmittel-Basis-VO (EG) Nr. 178/2002). Bei verarbeiteten Lebensmitteln ist individuell zu prüfen, ob und bei welchen Temperaturen sie zu kühlen sind.
  • Milch muss bei maximal +6 °C gelagert und befördert werden. Für weitere Milchprodukte wie Käse gibt es keine konkrete Temperaturvorschrift, der Lebensmittelunternehmer ist aber stets für die Bereitstellung eines für den Konsumenten sicheren Produkts verantwortlich (gemäß Lebensmittel-Basis-VO (EG) Nr. 178/2002). Bei verarbeiteten Lebensmitteln ist individuell zu prüfen, ob und bei welchen Temperaturen sie zu kühlen sind.
  • BARF-Futter ist als tiefgefrorenes Lebens- bzw. Futtermittel zu betrachten, vor allem, wenn dem Kunden Futter in Lebensmittelqualität versprochen wurde. Folglich sind bei BARF-Futter die Erfordernisse der TLMV umzusetzen. BARF-Futter sollte daher auch beim Versand eine Kerntemperatur von -18 °C haben.

Für den Versand mit IsoPack sollte die Ausgangstemperatur Ihres Produkts unter den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen. Das bedeutet für den Frischeversand eine Temperatur knapp über 0 °C, für den Frostversand eine Temperatur deutlich unter -18 °C. Auf diese Weise können auch bis zum Erreichen des Endkonsumenten die gesetzlichen Maximaltemperaturen für die Produkte gehalten werden.

Grundsätzlich gilt: aktive Kühlung (wie in einer Kühlzelle) ist passiver Kühlung (durch Kühlmittel oder Kühlakkus) auf Dauer vorzuziehen. Während passive Kühlung es nur vermag, eine Temperatur für eine bestimmte Zeit zu halten, kann durch aktive Kühlung das Produkt nachgekühlt werden. Es ist daher zur Einhaltung der Kühlkette immer ratsam das Produkt so lange wie möglich vor dem Versand und so schnell wie möglich nach dem Versand wieder aktiv (in einer Kühlzelle, einem Kühlschrank oder Gefrierschrank) zu kühlen. Um eine auch nur vorübergehende Kühlkettenunterbrechung zu vermeiden, sollten Sie Ihre Pakete in oder direkt neben der Kühlzelle packen.

Worauf muss ich beim Versand achten?

Ja. Da der Standardversand in Deutschland meist weniger als 2 Tage in Anspruch nimmt, sind die IsoPack Inlays in Kombination mit den Kühlakkus für den Standardversand konzipiert, um die Ware für einen Zeitraum von 48 Stunden gekühlt zu halten. Beim Versand ins Ausland müssen eventuell längere Lieferzeiten berücksichtigt werden.

Ja. Mit dem Expressversand erreicht Ihre Ware in Deutschland in unter 24 Stunden ihr Ziel. Da die IsoPack Inlays sogar für Zeiträume von bis zu 48 Stunden konzipiert sind, ist ein Versand per Expressdienst unter dem Aspekt der optimalen Kühlung nicht zwingend erforderlich.

"Frische" ist kein eindeutig definierter Begriff, sondern beschreibt den verzehrsfähigen Zustand von Lebensmitteln mit verhältnismäßig kurzer Haltbarkeit. Bei Frischeversand kann es sich also um den Versand von Produkten wie Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Milchprodukte aber auch Obst und Gemüse oder Convenience Produkte, die zum direkten Verzehr gedacht sind handeln. Frischeversand zeichnet sich durch besondere Anforderungen an den Schutz des Produktes vor äußeren Einflüssen, wie Druck, Schlag, Schmutz, vor allem aber Temperaturabweichungen aus. Die meisten Frischeprodukte sind kühlpflichtig, teils mit gesetzlichen Temperaturvorgaben, was einen temperaturgeführten Versand erforderlich macht.

Tiefgefrorene Lebensmittel müssen nach den Vorgaben der deutschen Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel auf mindestens -18 °C heruntergekühlt sein. Kurzfristige Abweichungen von maximal 3 °C nach oben sind zulässig. Bei Lagerung und Versand tiefgefrorener Produkte, ist daher auf die durchgängige Einhaltung der geforderten Gefriertemperatur zu achten. Für den Versand müssen Isolierverpackungen und Kühlmittelmengen gewählt werden, die für die gesamte Versanddauer die Temperatureinhaltung sicherstellen.

Die Verordnung (EG) 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs enthält EU-weit einheitliche Vorschriften zur Temperatur- und Hygieneanforderungen auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung sowie Lagerung und Beförderung von tierischen Lebensmittel. Diese Regelungen greifen auch für den gewerblichen Versand besagter Lebensmittel an den Endverbraucher. Beim Versand von Lebensmitteln jeglicher Art sind außerdem die Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zu beachten. Alle notwendigen Informationen müssen für den Kunden schon vor der Bestellung ersichtlich sein und zusätzlich am Produkt angebracht sein.

Wie auch im Frischeversand gelten die Anforderungen der Verordnung (EG) 853/2004 für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Parallel zur deutschen Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) wird für Tiefkühlprodukte eine Maximaltemperatur von -18 °C sowie maximale kurzzeitige Abweichungen von 3 °C nach oben gefordert. Hinzu kommt, dass tiefgefrorene Lebensmittel als solche gekennzeichnet werden müsse. Tiefgefrorene Fisch- und Fleischprodukte müssen zusätzlich mit dem Einfrierdatum und Fleisch jeglicher Art mit einer Herkunftsangabe versehen sein (gemäß Lebensmittelinformationsverordnung).